Transferagentur - früher Start sichert Chancen!
Ziel der Transferagentur nach § 216 a SGB III ist die zügige Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis noch während der Kündigungszeit. Mitarbeiter, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, werden bereits während ihrer Kündigungsfrist gecoacht, damit der nahtlose Übergang in das neue
Beschäftigungsverhältnis realisiert werden kann.
Neben der Begleitung des Mitarbeiters in der Trennungsphase erfolgt eine gemeinsam erarbeitete
Standortbestimmung sowie eine berufliche Neuorientierung. Durch Bewerbertraining und die Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen werden die Beschäftigten intensiv auf eine erfolgreiche Stellensuche vorbereitet. Notwendige Qualifizierungen oder die Beratung zur Existenzgründung runden das Angebot ab. Unser oberstes Ziel ist es, die Mitarbeiter schnellstmöglich in ein neues Arbeitsverhältnis zu vermitteln.
Bei entsprechenden Voraussetzungen hilft der Gesetzgeber bei der Finanzierung der Transferagentur. Die Mitarbeiter werden für die Zeit der Beratung von der Arbeit im Betrieb freigestellt. Die staatliche Förderung umfasst bis zu 50% der entstehenden Kosten, maximal 2.500,– EUR je Mitarbeiter.